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Begleiterscheinungen des neu geplanten Lifts

Der geplante Lift im Neubauprojekt zwischen St. Galler-Ring 29 und Bündnerstrasse 46 wirft verschiedene Fragen auf – insbesondere aufgrund seiner Position und Auswirkungen auf angrenzende Gebäude.

Unmittelbare Nähe zu sensiblen Wohnbereichen

Gemäss den öffentlich aufgelegten Bauplänen liegt der neue Aufzug in der Nähe der Brandmauer zum St. Galler-Ring 27. Diese Lage bringt ihn neben drei Schlafzimmern, die sich in der Nachbarliegenschaft befinden.

Eigene Visualisierung des "Anbaus". Das Zeigen der Projektbilder wurde untersagt.
Eigene Visualisierung des “Anbaus”. Das Zeigen der Projektbilder wurde untersagt.

Diese Nähe führt zu mehreren Problemen:

  • Lärmbelastung: Fahrgeräusche und Vibrationen beim Starten, Anhalten oder beim Betrieb des Lifts könnten in die Schlafräume übertragen werden. Das beeinträchtigt Ruhe- und Schlafqualität – besonders in der Nacht oder am frühen Morgen.
  • Strukturelle Schallübertragung: Es ist mit einer mechanischen Schallkopplung zu rechnen. Das bedeutet: Auch gut isolierte Räume könnten vom Liftbetrieb betroffen sein.
  • Erschütterungen: Der regelmässige Betrieb des Lifts erzeugt Mikrovibrationen, die je nach Bauweise spürbar und störend wirken können – insbesondere in älteren Gebäuden mit Massivdecken.
  • Wartung und technische Störungen: Der Liftbetrieb bringt regelmässig Wartungseinsätze mit sich. Auch Ausfälle oder Reparaturen können zu länger andauernden Störungen in der Nachbarschaft führen.

Fazit:
Die Platzierung des neuen Lifts in der Nähe der Brandmauer zum St. Galler-Ring 27 stellt eine erhebliche Beeinträchtigung für die angrenzenden Wohnungen dar – insbesondere aufgrund von Lärm, Erschütterungen und emotionaler Belastung im Schlafbereich. Eine alternative Positionierung sollte geprüft werden.