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Akustische Belastung durch den Neubau

Die Schliessung der Freifläche zwischen St. Galler-Ring 29 und Bündnerstrasse 46 wird nicht nur das Licht und die Luftzirkulation beeinträchtigen, sondern auch akustische Herausforderungen mit sich bringen. Insbesondere in dicht bebauten Stadtvierteln kann eine veränderte Bebauung zu unerwarteten Lärmquellen führen.


1. Lärmemissionen durch Gebäudetechnik

Technische Anlagen können zu akustischen Belastungen führen:

  • Liftanlagen: Die Installation eines Lifts ist vorgesehen. Schon heute sind im angrenzenden Haus sämtliche Bewegungen im Treppenhaus, das Duschen, das Klappern von Kochgeschirr und sogar das Zuschlagen der Haustür durch die Brandmauer im St. Galler-Ring 27 deutlich hörbar. Eine zusätzliche Schallquelle durch einen Liftmotor, insbesondere wenn dieser an die bestehende Brandmauer gekoppelt wird, ist nicht tragbar.
  • Lüftungssysteme, Klimageräte: Solche Installationen erzeugen dauerhafte Hintergrundgeräusche – insbesondere wenn sie an Fassaden oder auf Dächern verbaut werden.

Besonders problematisch ist, dass solche Anlagen oft erst nach der Fertigstellung eines Gebäudes als störend empfunden werden, wenn eine nachträgliche Korrektur nur mit erheblichem Aufwand möglich ist.


2. Bausubstanz und Erschütterungsrisiko

Das geplante Bauvorhaben sieht vor, das bestehende, historische Treppenhaus am St. Galler-Ring 29 vollständig zu entfernen und durch ein neues Treppenhaus zu ersetzen. Dieses neue Treppenhaus soll voraussichtlich mithilfe von Eisenprofilen oder -trägern direkt in die bestehende Brandmauer zur Nachbarliegenschaft St. Galler-Ring 27 verankert werden.

Die Brandmauer ist jedoch kein moderner Massivbau, sondern Teil eines über hundertjährigen Gebäudes mit sehr empfindlicher Substanz. Schon heute sind durch diese Wand alltägliche Geräusche wie das Duschen, das Klappern von Kochgeschirr oder das Zuschlagen der Haustüre im Nachbargebäude deutlich zu hören und sogar als Erschütterung spürbar. Die Bausubstanz weist damit eine hohe akustische und mechanische Durchlässigkeit auf.

Besonders relevant ist dies, da sämtliche Wohnräume der Nachbarliegenschaft am St. Galler-Ring 27 direkt zur geplanten Anbaufläche und zur gemeinsamen Brandmauer hin ausgerichtet sind – darunter drei Schlafzimmer, die unmittelbar betroffen wären. Die zu erwartenden Erschütterungen, Geräuschübertragungen und zusätzlichen technischen Einbauten könnten die Wohnqualität dort erheblich beeinträchtigen.

Ein direkter baulicher Eingriff durch Befestigungen, Verankerungen oder das Einziehen neuer Installationen (z. B. Leitungen oder Aufhängungen) in diese Wand birgt das Risiko, dass Vibrationen, Körperschall oder mechanische Belastungen auf das Nachbargebäude übertragen werden. Dies könnte sowohl zu zusätzlichem Lärm führen als auch strukturelle Schäden oder Risse im Mauerwerk begünstigen.

In der Einsprache muss deshalb ausdrücklich gefordert werden:

  • dass keine tragenden Bauteile wie Träger, Treppenwangen oder Aufhängungen in die bestehende Brandmauer eingebracht werden dürfen,
  • dass bestehende Leitungen und Einbauten, die heute bereits grenzüberschreitend verlaufen, zurückgebaut werden,
  • dass die akustischen und statischen Auswirkungen des geplanten Rückbaus und Neubaus fachgerecht untersucht und dokumentiert werden.

Nur so kann sichergestellt werden, dass die sensible Bausubstanz geschützt bleibt und keine weiteren Belastungen für die angrenzenden Bewohner entstehen.


3. Mögliche Auswirkungen auf die Lebensqualität

Die Kombination aus reflektiertem Strassenlärm, Windgeräuschen, technischen Schallquellen und vibrationsanfälliger Bauweise kann zu einer spürbaren Belastung führen:

  • Dauerhafter Lärmpegel: Für heute ruhige Wohnungen entsteht eine neue Lärmquelle.
  • Beeinträchtigung des Schlafs und der Nutzung von Aussenräumen: Geräusche in der Nacht, Pfeiftöne bei Wind oder Brummgeräusche technischer Anlagen machen Balkone und Schlafzimmer weniger nutzbar..

4. Verstärkung von Verkehrs- und Umgebungslärm

Die neue Gebäudefassade des geplanten Anbaus könnte eine Veränderung der Schallausbreitung bewirken. Besonders problematisch ist dabei:

  • Reflexion von Schallwellen: Durch die geschlossene Bauweise kann der Lärm von vorbeifahrenden Fahrzeugen verstärkt werden, anstatt sich in offenen Räumen zu verteilen.
  • Schallkanalisierung: Eine engere Bebauung kann dazu führen, dass Schallwellen in bestimmten Bereichen „gefangen“ bleiben und sich verstärken. Besonders betroffene Orte sind Innenhöfe oder schmale Durchgänge zwischen Gebäuden.
  • Verstärkter Schall von der Bündnerstrasse: Da die Lücke bisher einen Teil des Lärms absorbieren konnte, könnte der Neubau zu einer Verstärkung von Verkehrslärm in Richtung der angrenzenden und gegenüberliegenden Gebäude führen.
  • Verstärkung von Fluglärm durch Schallreflexion: Ein konkretes lokales Beispiel für solche Effekte zeigt der Neubau an der Ecke Bündnerstrasse/Sierenzerstrasse. Nach dessen Fertigstellung wurde der Fluglärm für die Anwohnenden durch die Schallreflexion an der neuen Gebäudefassade deutlich stärker wahrgenommen. Dies verdeutlicht, wie neue Baustrukturen unerwartete akustische Auswirkungen haben können, die weit über den direkten Nahbereich hinausgehen.

In ähnlichen Fällen in anderen Städten wurden nachträglich Lärmschutzmassnahmen erforderlich, die jedoch nur begrenzten Erfolg hatten.


5. Strömungsgeräusche durch Windverwirbelungen

Eine der grössten Herausforderungen beim Schliessen von Baulücken sind unerwartete Geräusche durch Windverwirbelungen:

  • Pfeifgeräusche bei Wind: Wenn zwischen alten und neuen Gebäudefassaden schmale Luftkanäle entstehen, kann es zu Pfeiftönen kommen, besonders bei starkem Wind.
  • Windstau: Die neue Bebauung könnte dazu führen, dass der Wind nicht mehr gleichmässig durch das Quartier strömen kann. Stattdessen könnten starke Windströmungen umgeleitet und an bestimmten Stellen gebündelt werden, was unangenehme Turbulenzen erzeugt.
  • Veränderte Luftbewegung auf Balkonen und in Innenhöfen: Besonders in höheren Stockwerken könnten starke Luftströme entstehen, die bislang durch die Lücke abgeschwächt wurden.

Solche Effekte sind besonders in Städten mit engen Gebäudestrukturen bekannt und führen oft zu Lärmbelästigungen, die schwer nachträglich zu beheben sind.

Beispiel: Pfeifgeräusche seit dem Neubau von Hochhäusern zwischen Aesch und Reinach


6. Forderung nach einer akustischen Prüfung vor Baubeginn

Angesichts der möglichen Lärmprobleme ist es entscheidend, dass vor der Genehmigung des Bauprojekts eine detaillierte akustische Untersuchung durchgeführt wird:

  • Computersimulationen zur Schallverteilung: Wie verändert der Neubau die Akustik im Quartier? Gibt es Reflexionen oder unerwünschte Verstärkungen?
  • Prüfung der Windströmungen: Können durch die geschlossene Bebauung neue Geräuschquellen entstehen?
  • Schallschutzmassnahmen für technische Installationen: Welche Vorkehrungen werden getroffen, um Lärmbelastungen durch Gebäudetechnik zu minimieren?

In Städten mit ähnlichen Bauprojekten wurden nach der Fertigstellung unerwartete akustische Probleme festgestellt, die später nur mit aufwendigen Massnahmen korrigiert werden konnten. Um dies zu vermeiden, sollten solche Fragen bereits im Baugesuch geklärt und durch unabhängige Experten geprüft werden.


Fazit

Das geplante Bauvorhaben birgt erhebliche Risiken für die akustische Belastung der Nachbarschaft. Ohne professionelle Prüfung und klare Bauvorgaben drohen dauerhafte Störungen der Wohnqualität. Besonders problematisch ist der direkte Eingriff in die bestehende, sensible Gebäudestruktur durch technische Anlagen und Verankerungen. Diese Punkte müssen Teil der Einsprache sein – zur Wahrung der Ruhe, Gesundheit und Integrität der angrenzenden Gebäude.